Die AWB-Projektgruppe beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung einer die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) fördernden, ambulanten Wohnbegleitung
Die ambulante Wohnbegleitung (AWB) unterstützt die grösstmögliche, unabhängige, selbstbestimmte Lebensgestaltung und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Sie ist somit ein wichtiges Dienstleistungsangebot im Hinblick auf die Erfüllung der UNO-BRK.
Seit September 2021 tauscht sich der SUbB regelmässig in einer Projektgruppe aus, mit dem Ziel die zukünftige AWB gemäss den UNO-BRK fachlich weiterzuentwickeln. Unter anderem nehmen Teilnehmende aus der Projektgruppe in Workshops des bi-kantonalen Projektes «AWB» der Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft teil.
Ebenso hat die Projektgruppe ein gemeinsames AWB-Werteverständnis entwickelt, das sich an den UNO-BRK orientiert. Zurzeit lanciert die Projektgruppe eine Delta-Umfrage, um herauszufinden, inwiefern heute die UNO-BRK in der AWB von den Mitarbeitenden umgesetzt werden (können) und wo es noch Raum für Weiterentwicklungen gibt.