Teuerung in der Behindertenhilfe

In der Behindertenhilfe wird die Teuerung nicht zeitnah ausgeglichen. Die beiden Regierungsräte Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Normkosten 2023 gemäss der bisherigen Methodik und den im 2021 kommunizierten Planwerten festgelegt. Gleichzeitig wurde der SUbB eingeladen, zusammen mit dem ASB und dem AKJB die bestehende Methodik zu prüfen. Weiter wurde in Aussicht gestellt, dass ab 2024 auch die Ambulante Wohnbegleitung einem Teuerungsmechanismus unterstellt werden soll.

Teuerung in der Behindertenhilfe

Der SUbB begrüsst das Angebot, die angewandteTeuerungssystematik gemeinsam zu überprüfen. Dabei steht insbesondere die zeitliche Verzögerung eines Ausgleichs im Fokus. Der Entscheid betreffend Normkosten 2023 wurde mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Der Verband wird sich weiterhin für gute Rahmenbedingungen einsetzen und zusammen mit dem ASB und dem AKJB die zurzeit angewandte Systematik überprüfen.

Ansprechpartner

Erich Oberholzer

Erich Oberholzer

Geschäftsführer